AGB für die Wohnung „georgsberg“:
Nutzungsart und maximale Belegung:
Die angemietete Wohnung „georgsberg“ darf nur zu Wohn- und Urlaubszwecken benutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen, sofern nicht mit dem Vermieter anders vereinbart. Rauchen im Mietobjekt ist untersagt. Haustiere sind nicht gestattet. Die Wohnung darf während der Vertragsdauer nur von der vom Mieter dem Vermieter benannten und im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden. Junggesellenabschiede und ähnliche Veranstaltungen sind nicht erlaubt. Maximale Belegung: 4 Personen. Die Wohnung ist nicht barrierefrei.
Preise:
Preise und Leistungen der Unterkunft sind der Webseite denkmal-passau-ilzstadt.de zu entnehmen.
Die Nebenkosten für Wasser, Strom und Gas sind im Mietpreis enthalten. Der Vermieter behält sich allerdings vor, bei unverhältnismäßig hohem Verbrauch diese separat abzurechnen. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Buchung:
Die Buchungsanfrage erfolgt durch Kontaktaufnahme per e-mail, das Kontaktformular auf der Webseite oder telefonisch.
Mit der von uns per mail übersendeten Buchungsbestätigung wird die Buchung bindend.
Bezahlung:
Bei Buchung sind 50% des Mietbetrages zu überweisen.
Der vollständige Mietbetrag ist spätestens 9 Tage vor Anreise per Überweisung zu bezahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 10 Tage vor Anreise) sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung.
Folgen nicht pünktlicher Zahlungen durch den Mieter und der Verhinderung des Mieters, den Gebrauch der Mietsache anzutreten:
Kommt der Mieter seinen sich aus dem Mietvertrag ergebenden Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, ist der Vermieter, unabhängig von der Höhe des vom Mieter nicht termingerecht gezahlten Betrages, berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund im Sinne des § 543 BGB außerordentlich fristlos zu kündigen.
Der Mieter wird gem. § 537 BGB nicht dadurch von der Entrichtung der vereinbarten Miete frei, dass er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Mieters liegen, beispielsweise Urlaubssperre, Krankheit, Tod, aber auch solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.
Stornobedingungen:
Stornierungen – auch im Eigeninteresse des Mieters – sind immer in Schriftform durchzuführen.
Stornierung bis 28 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei.
Stornierung bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises werden berechnet.
Stornierung ab 9 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises werden berechnet.
Wir empfehlen an dieser Stelle den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Pflichten und Haftung des Mieters:
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm bekannte Hausordnung zu beachten und die Bedienungsvorschriften für die im Mietobjekt befindlichen technischen Geräte einzuhalten. Der Mieter ist weiter verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietzeit selbst zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu halten sowie etwa auftretende Mängel dem Vermieter sofort anzuzeigen. Schuldhafte Verletzungen der Hausordnung und/oder der Bedienungsvorschriften durch den Mieter oder seine zur Mitnutzung berechtigten Angehörigen, Gäste oder sonstigen Personen berechtigen den Vermieter, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung von etwaigen Schadenersatzansprüchen durch den Vermieter gegen den Mieter oder die ihn begleitenden Personen, insbesondere für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts des Mobiliars oder sonstiger Einrichtungsgegenstände, aber auch bei sonstigen Pflichtverletzungen bleibt von einem etwaigen Kündigungsausspruch unberührt.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536 a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Sturm, Überschwemmung).
Rücktritt des Vermieters vom Vertrag:
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen und in Fällen von höherer Gewalt, welche die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesen Fällen wird der Mieter unverzüglich informiert und der Mietpreis zurück erstattet. Ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz entfällt bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Änderungen des Vertrages
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag ist der Ort, an dem sich die Wohnung befindet.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: August 2026
